Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Impfpflicht in Praxen: Ungeimpfte Mitarbeiter müssen nicht zwingend freigestellt werden!
Ab 16. März müssen Mitarbeiter in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen einen Immunitätsnachweis gegen das SARS-CoV-2-Virus vorlegen. Ein generelles Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte gibt es allerdings nicht – außer bei Neueinstellungen.