Urteil
KBV muss Juristin hohes Ruhegehalt zahlen
BERLIN. Die KBV muss einer vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Juristin ein Ruhegehalt in Höhe von monatlich 12.250 Euro bezahlen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin. Die frühere stellvertretende Leiterin der KBV-Rechtsabteilung war 2008 in den vorzeitigen Ruhestand gegangen. Dabei wurde ihr das Ruhegeld versprochen. 2015 meinte die KBV allerdings, dieses eigene Versprechen sei nicht sparsam und daher sittenwidrig gewesen. Wie zuvor schon das Arbeitsgericht Berlin (wir berichteten) sah nun auch das LAG dies anders. (mwo)
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Az.: 8 Sa 1636/16