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Abrechnung

KV Rheinland-Pfalz rät prophylaktisch weiterhin ePA-Befüllung abzurechnen

Honorar für ePA-Befüllung ist seit August Geschichte. Nicht so bei den Zahnärzten, die dürfen noch bis Jahresende. Das wollen KBV und KVen auch erreichen. Doch hier gilt: Nur wer schreibt, der bleibt!

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