Karte für Fußballspiel kann den Job kosten

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MAINZ (dpa). Die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel kann einem Arbeitnehmer den Job kosten. Zumindest dann, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist - hier ging es um eine Bundesligakarte für ca. 250 Euro - und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor.

Az.: 9 Sa 572/08

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