Versicherungstipp

Kaution vom Untermieter erbitten

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BERLIN. Wer sich einen Untervermieter in die Mietwohnung holt, sollte sich per Kaution gegen eine mögliche Beschädigung der Wohnung absichern. Denn für Schäden etwa am Parkettboden zieht der Eigentümer den Hauptmieter zur Verantwortung, heißt es beim Berliner Mieterverein.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Untervermietung davon abhängig zu machen, ob der Gast eine private Haftpflichtversicherung hat. Die leistet allerdings oft nicht bei Schäden an beweglichen Mietsachen wie Möbeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einem solchen Fall die Hausratversicherung des Hauptmieters helfen, die sein Eigentum gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser und Sturm abdeckt. Dafür sollte er aber den Versicherer im Voraus über die geplante Untervermietung informieren, empfiehlt der Verband öffentlicher Versicherer.

Andernfalls könnte die Gesellschaft die Leistung mit dem Argument verweigern, dass sich die Risikosituation verschlechtert hat. Stimmt sie der Deckung zu, würde sie auch im Fall eines Einbruchdiebstahls während der Untervermietung greifen.

Entpuppt sich dagegen der Gast dagegen selbst als Langfinger, bleibt der Hauptmieter auf den Kosten sitzen. Einfacher Diebstahl ist über den Vertrag nämlich nicht gedeckt. (tau)

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