Kautionsgeld muss schnell gefordert werden
KARLSRUHE (dpa). Wer seinem Vermieter zu viel Kaution zahlt, muss diese innerhalb von drei Jahren zurückfordern - andernfalls ist der Anspruch verjährt.
Veröffentlicht:Dies gelte unabhängig davon, ob der Mieter die gesetzliche Regelung kennt, nach der die Kaution bei einem Mietverhältnis über Wohnraum maximal drei Monatsmieten betragen darf, entschied der Bundesgerichtshof.
Az.: VIII ZR 91/10