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Kautionsgeld muss schnell gefordert werden

KARLSRUHE (dpa). Wer seinem Vermieter zu viel Kaution zahlt, muss diese innerhalb von drei Jahren zurückfordern - andernfalls ist der Anspruch verjährt.

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Dies gelte unabhängig davon, ob der Mieter die gesetzliche Regelung kennt, nach der die Kaution bei einem Mietverhältnis über Wohnraum maximal drei Monatsmieten betragen darf, entschied der Bundesgerichtshof.

Az.: VIII ZR 91/10

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