Kein Ausschluss von Erbkrankheit bei Versicherungen
KARLSRUHE (mwo). Eine private Invaliditäts-Zusatzversicherung darf angeborene oder frühkindlich entstandene Krankheiten nicht generell ausschließen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach dem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil sind entsprechende Vertragsklauseln unwirksam.