Kein Pfändungsschutz für private Altersvorsorge
NEU-ISENBURG (ava). Versicherungsvertreter preisen vor Ärzten, die sich als Freiberufler selbst um ihre private Berufsunfähigkeitsrente und ihre Altersvorsorge kümmern müssen, die Sicherheit ihrer Produkte an. Wenn sich eine Praxis jedoch zum Verlustgeschäft entwickelt und die Insolvenz bevorsteht, sollten die selbstständigen Ärzte sich nicht allzu viel von den abgeschlossenen Versicherungen erwarten - sie sind häufig nicht gegen Pfändung geschützt.