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Einstweilige Verfügung

Kein Sexualstraftäter: KI muss falsche Behauptungen über Chefarzt löschen

Die Google-KI stellte einen Chefarzt als Sexualstraftäter da. Der Mann wurde Opfer einer Verwechslung. Das Gericht verpflichtete den Internetkonzern, die Äußerungen über den Mediziner zu löschen.

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Smartphones mit Gemini und ChatGPT

Gemini (links)ist die KI von Google. Sie verwechselte einen Arzt mit einem Sexualstraftäter - diese Verbindung muss sie nun löschen.

© Lorenzo Di Cola | NurPhoto / pic

Aachen. Ein ehemaliger Klinik-Chefarzt stand plötzlich als angeblicher Sexualstraftäter da. Grund war eine Verwechslung durch die Google-KI. Der Internetgigant muss nun dafür sorgen, dass dies nicht mehr vorkommt, wie das Landgericht Aachen in einem kürzlich vom medienrechtlichen Institut der Universität Münster veröffentlichten Eilbeschluss entschied.

Hintergrund des Streits ist die Strafanzeige einer Sekretärin. Ihr Chef soll sie gegen ihren Willen bedrängt und versucht haben, sie zu küssen. Das Landgericht Aachen verurteilte den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Klinik stellte ihn zunächst frei und hat ihn dann entlassen.

Konzern lehnte die Löschung ab

Freilich handelte es sich um einen anderen früheren leitenden Mitarbeiter derselben Klinik, nicht um den nun von den Behauptungen betroffenen Chefarzt. Suchte man mit dessen Namen und Zusätzen wie „Freistellung“ oder „Gerichtsverfahren“ im KI-Modus bei Google, schrieb die KI die Verurteilung jedoch dem Chefarzt zu. Nachdem ein Kollege ihn darauf aufmerksam gemacht hatte, forderte er Google zur Löschung beziehungsweise Beseitigung des Fehlers auf. Der Konzern freilich lehnte jegliche Maßnahmen ab.

Mit einem Eilbeschluss hat das Landgericht ihn nun jedoch dazu verpflichtet. Danach darf Google die noch bis Mitte September abrufbaren falschen Behauptungen nicht mehr wiederholen. „Bei den KI-generierten Beiträgen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen“, stellten die Aachener Richter klar. Denn sie seien „dem Beweis zugänglich“. Und der war für das Landgericht eine einfache Sache. Denn das dem Antragsteller untergeschobene Strafverfahren war vor demselben Gericht gegen eine andere Person geführt worden.

KI trifft „eigenständige inhaltliche Äußerungen“

Das Argument, die KI-Darstellungen seien Google nicht zurechenbar, ließ das Landgericht nicht gelten. Die KI verweise nicht nur auf die Internetseiten Dritter, sondern treffe „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen“. Hierfür stelle Google die KI-generierte Suche bereit, daher sei Google „auch für die insoweit generierten Antworten verantwortlich“, heißt es hierzu in dem Urteil.

Da der Chefarzt Google zur Löschung aufgefordert habe, habe der Konzern auch von den falschen Behauptungen gewusst. Diese seien „öffentlich sichtbar“ und geeignet, dem Arzt „in der beruflichen Ehre und dem sozialen Geltungsanspruch erheblich zu schaden“. Ihn auf das Hauptverfahren zu vertrösten, sei ihm nicht zumutbar. Daher erließ das Landgericht Aachen schon vorher gegen Google eine einstweilige Verfügung. (mwo)

Landgericht Aachen, Az.: 8 O 268/26

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