Kein Tagegeld bei Arbeit
SAARBRÜCKEN (dpa). Eine Krankentagegeldversicherung darf einem Versicherten fristlos kündigen, wenn dieser trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit zeitweise arbeitet. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.
SAARBRÜCKEN (dpa). Eine Krankentagegeldversicherung darf einem Versicherten fristlos kündigen, wenn dieser trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit zeitweise arbeitet. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.
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