Kein Widerrufsrecht bei Telefon-Order

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KARLSRUHE. Wer Wertpapiere mit schwankendem Kurswert per Telefon ordert, kann sich später nicht auf die zweiwöchige Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz berufen.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Private Bestellungen per Telefon, Katalog oder Web können Verbraucher innerhalb von zwei Wochen ohne Grund rückgängig machen; die Frist läuft erst ab einer entsprechenden Belehrung.

Im Fall der Wertpapiere würde dieses Widerrufsrecht aber das Kursrisiko einseitig auf die Bank verlagern, so der BGH. (mwo)

Az.: XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11

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