Kein Widerrufsrecht bei Telefon-Order

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Wer Wertpapiere mit schwankendem Kurswert per Telefon ordert, kann sich später nicht auf die zweiwöchige Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz berufen.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Private Bestellungen per Telefon, Katalog oder Web können Verbraucher innerhalb von zwei Wochen ohne Grund rückgängig machen; die Frist läuft erst ab einer entsprechenden Belehrung.

Im Fall der Wertpapiere würde dieses Widerrufsrecht aber das Kursrisiko einseitig auf die Bank verlagern, so der BGH. (mwo)

Az.: XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Skizze eines alternativen Versorgungsmodells

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung