Unterhalt

Kinder kosten wieder ein bisschen mehr

Laut neuer „Düsseldorfer Tabelle“ steigt der Mindestunterhalt 2019 um knapp zwei Prozent.

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DÜSSELDORF. Unterhaltspflichtige Elternteile werden auch 2019 wieder etwas mehr zur Kasse gebeten: Die Bedarfssätze gemäß neuer Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung steigen zum Jahreswechsel um mindestens knapp zwei Prozent. So steigt in der untersten Einkommensgruppe (bis 1900 Euro Monatsnetto des Unterhaltspflichtigen) der monatliche Mindestunterhalt für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr um 1,7 Prozent auf 354 Euro (bisher 348 Euro). Für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) werden monatlich mindestens 406 Euro fällig (ebenfalls +1,7 Prozent, bisher 399 Euro). In der dritten Altersstufe (bis Volljährigkeit) verteuert sich der Mindestsatz um 1,9 Prozent auf 476 Euro monatlich (bisher 467 Euro).

Wie in der Vergangenheit werden auch 2019 wieder die Bedarfssätze für die 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5,0 Prozent und die Sätze für die 6. bis 10. Einkommensgruppe um jeweils 8,0 Prozent gegenüber der vorherigen Einkommensgruppe aufgestockt.

Im Übrigen, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ seit 1979 herausgibt, habe sich an der Tabelle gegenüber 2018 nicht geändert.

Die aktuelle Anhebung der Unterhaltssätze wird relativiert durch das ab Juli 2019 höhere Kindergeld. Ab dann gibt es für die beiden ersten Kinder monatlich 204 Euro (bisher 194 Euro), für ein drittes Kind 210 Euro (bisher 200 Euro) und für jedes weitere Kind 235 Euro (bisher 225 Euro). Das Kindergeld mindert den zu zahlenden Unterhaltsbedarf. Bei Minderjährigen Kindern wird es im Normalfall zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, bei volljährigen Kindern dagegen zu 100 Prozent. (cw)

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