Unterhalt

Kinder kosten wieder ein bisschen mehr

Laut neuer „Düsseldorfer Tabelle“ steigt der Mindestunterhalt 2019 um knapp zwei Prozent.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Unterhaltspflichtige Elternteile werden auch 2019 wieder etwas mehr zur Kasse gebeten: Die Bedarfssätze gemäß neuer Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung steigen zum Jahreswechsel um mindestens knapp zwei Prozent. So steigt in der untersten Einkommensgruppe (bis 1900 Euro Monatsnetto des Unterhaltspflichtigen) der monatliche Mindestunterhalt für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr um 1,7 Prozent auf 354 Euro (bisher 348 Euro). Für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) werden monatlich mindestens 406 Euro fällig (ebenfalls +1,7 Prozent, bisher 399 Euro). In der dritten Altersstufe (bis Volljährigkeit) verteuert sich der Mindestsatz um 1,9 Prozent auf 476 Euro monatlich (bisher 467 Euro).

Wie in der Vergangenheit werden auch 2019 wieder die Bedarfssätze für die 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5,0 Prozent und die Sätze für die 6. bis 10. Einkommensgruppe um jeweils 8,0 Prozent gegenüber der vorherigen Einkommensgruppe aufgestockt.

Im Übrigen, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ seit 1979 herausgibt, habe sich an der Tabelle gegenüber 2018 nicht geändert.

Die aktuelle Anhebung der Unterhaltssätze wird relativiert durch das ab Juli 2019 höhere Kindergeld. Ab dann gibt es für die beiden ersten Kinder monatlich 204 Euro (bisher 194 Euro), für ein drittes Kind 210 Euro (bisher 200 Euro) und für jedes weitere Kind 235 Euro (bisher 225 Euro). Das Kindergeld mindert den zu zahlenden Unterhaltsbedarf. Bei Minderjährigen Kindern wird es im Normalfall zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, bei volljährigen Kindern dagegen zu 100 Prozent. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Investments in KI überzeugen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schwierige Therapiesituation

Kopfschmerzen bei Kindern: Diese Optionen gibt es

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Ein Jugendlicher hält sich den Rücken.

© kittyfly / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Kindliche Rückenschmerzen: Eine neue Volkskrankheit?