Studienplatz

Klagen noch vor Oktober ratsam

HAMBURG (maw). Abgelehnte Studienplatzbewerber für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Psychologie sollten vor dem 1. Oktober eine Studienplatzklage einreichen.

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Dazu rät die nach eigenen Angaben auf Studienplatzklagen spezialisierte Hamburger Sozietät Naumann zu Grünberg.

 Ohne NC und Wartezeit könnten sich Abiturienten in ihr Wunschfach einklagen - das Bundesverfassungsgericht habe die Möglichkeit dazu eröffnet, so die Anwaltskanzlei.

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