Urteil
Kostenfreie ärztliche Beratung als „verbotene Zuwendung“
Geht es um eine allein Ärzten vorbehaltene medizinische Adipositasbehandlung – etwa minimalinvasive Eingriffe – stellt in diesem Zusammenhang eine kostenfreie ärztliche Beratung eine „verbotene Zuwendung“ dar, so das Gericht.





