Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Straßensperrung vor Arztpraxis: Umweg ist für Mediziner und Patienten zumutbar
Eine Arztpraxis muss eine vorübergehende Straßensperrung vor ihrem Gebäude hinnehmen, wenn sie über eine Ausweichroute erreichbar bleibt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden und einen Eilantrag von Ärzten abgelehnt.



