Direkt zum Inhaltsbereich

SERVICE

Kostenloser CeBIT-Eintritt für Apotheker und Ärzte

Veröffentlicht:

Für die CeBIT steht der "Ärzte Zeitung" als Medienpartner der Sonderschau TeleHealth ein Kontingent kostenloser E-Tickets zur Verfügung. Die Karten können Ärzte und Apotheker, aber auch andere Leser in Anspruch nehmen. Die Karten berechtigen zum einmaligen Besuch der CeBIT. Um ein Ticket zu erhalten, müssen Sie sich auf der Messe-Seite registrieren und eine E-Mail-Adresse angeben. Anschließend erhalten Sie das Ticket an diese Adresse. Der Ausdruck genügt für den Eintritt.

Registrierung über: www.aerztezeitung.de

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umfrage zu KI-Nutzung

KI im medizinischen Alltag: Ärzte wollen Evidenz, nutzen aber Schatten-KI

Exklusiv Primärversorgung

SBK-Umfrage: Mehrheit würde zentrales Arzttermin-Portal nutzen

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?

Lesetipps
Ein Mann in Rollstuhl mit Begleiterin im Gespräch mit einer Ärztin

© Luis / stock.adobe.com

Barrieren abbauen

Menschen mit Behinderung in der Praxis: Kleine Stellschrauben, große Wirkung

Viren schweben über Kot.

© Shawon / Generated with AI / Stock.adobe.com

Heimische Zoonosen

Wie Sie eine Hantavirus-Infektion erkennen