Krankenlohn muss nur ein Mal im Jahr gezahlt werden

ERFURT (bü). Wegen desselben Leidens müssen Arbeitgeber Mitarbeitern innerhalb eines Jahres grundsätzlich nur ein Mal das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter zahlen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

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