Mietrückstand - Vermieter können fristlos kündigen
KARLSRUHE (dpa). Hausbesitzer, deren Mieter die Miete ständig zu spät überweisen, können diesen fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
KARLSRUHE (dpa). Hausbesitzer, deren Mieter die Miete ständig zu spät überweisen, können diesen fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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