Müssen Rettungsdienste künftig Steuergelder zahlen?

MÜNCHEN (mwo). Der Bundesfinanzhof (BFH) will die steuerliche Ungleichbehandlung der Rettungsdienste beenden. Die Steuerbefreiung für die Wohlfahrtsverbände, wie das Rote Kreuz oder den Arbeiter-Samariter-Bund, sei rechtswidrig, heißt es in einer in München bekannt gegebenen Grundsatzentscheidung. Denn auch ihnen gehe es letzten Endes um Gewinn.

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