Medizinstudium

NC-Urteil fällt noch im Dezember

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht will am 19. Dezember sein Urteil zum Numerus Clausus beim Medizinstudium verkünden. Das teilte das Gericht jetzt mit.

Die Verfassungsrichter hatten am 4. Oktober über zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Medizin-NC verhandelt (wir berichteten). Das in erster Instanz bundesweit für die zentrale Studienplatzvergabe zuständige Gericht ist der Auffassung, dass auch mit durchschnittlichen Abiturnoten zumindest nach angemessener Wartezeit ein Medizinstudium möglich sein muss. Dem soll derzeit die Quote von 20 Prozent der Studienplätze gerecht werden, die über die Wartezeit vergeben werden. Während der Verhandlung wurde hier insbesondere die Dauer der Wartezeit von derzeit 15 Semestern thematisiert. Für das Auswahlverfahren der Hochschulen, in dem 60 Prozent der Medizin-Studienplätze vergeben werden, gab es kritische Fragen der Richter zu dem schier endlosen "Weizenfeld der Auswahlkriterien" der verschiedenen Universitäten.(mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verliebt in die Künstliche Intelligenz

Wenn der Chatbot zum Suizid aufruft

Lesetipps
Eine junge Frau liegt auf der Sonnenbank.

© luckybusiness / stock.adobe.com

Interview zur Bräunungssucht

Gebräunte Haut: Wann eine Tanorexie dahinter steckt