Medizinstudium

NC-Urteil fällt noch im Dezember

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht will am 19. Dezember sein Urteil zum Numerus Clausus beim Medizinstudium verkünden. Das teilte das Gericht jetzt mit.

Die Verfassungsrichter hatten am 4. Oktober über zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Medizin-NC verhandelt (wir berichteten). Das in erster Instanz bundesweit für die zentrale Studienplatzvergabe zuständige Gericht ist der Auffassung, dass auch mit durchschnittlichen Abiturnoten zumindest nach angemessener Wartezeit ein Medizinstudium möglich sein muss. Dem soll derzeit die Quote von 20 Prozent der Studienplätze gerecht werden, die über die Wartezeit vergeben werden. Während der Verhandlung wurde hier insbesondere die Dauer der Wartezeit von derzeit 15 Semestern thematisiert. Für das Auswahlverfahren der Hochschulen, in dem 60 Prozent der Medizin-Studienplätze vergeben werden, gab es kritische Fragen der Richter zu dem schier endlosen "Weizenfeld der Auswahlkriterien" der verschiedenen Universitäten.(mwo)

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