Namen toter Ärzte dürfen nicht aufs Schild
DÜSSELDORF (juk). Den Namen eines toten früheren Praxisinhabers dürfen niedergelassene Ärzte nicht auf dem Praxisschild führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
DÜSSELDORF (juk). Den Namen eines toten früheren Praxisinhabers dürfen niedergelassene Ärzte nicht auf dem Praxisschild führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
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