Scheidung

Neue Tabelle zum Kindesunterhalt

Ab 2018 müssen Unterhaltspflichtige für getrennt lebende, minderjährige Kinder mehr zahlen.

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DÜSSELDORF. Ärzte, die Unterhalt für ihre minderjährige Trennungskinder bezahlen müssen, müssen mit dem kommenden Jahreswechsel tiefer in die Tasche greifen.

Denn ab 1. Januar tritt die neue "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft und es gelten höhere Unterhaltssätze, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Montag mitgeteilt hat .

Die Unterhaltssätze steigen demnach je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat. Die Unterhaltsleistungen für Kinder können nicht steuerlich abgesetzt werden. (maw)

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