Zuständigkeit hat sich geändert
Für GOÄ-Honorarklagen sind nur noch Landgerichte zuständig – höhere Kosten für Ärzte
Seit Anfang 2026 sind nur noch Landgerichte für GOÄ-Honorarstreitigkeiten zuständig. Die Folge: Verfahren werden für Ärztinnen und Ärzte teurer und wahrscheinlich langwieriger.








