Ein Hausarzt berichtet vom TI-Feldtest
„Notfalldaten und E-Medikationsplan auf der eGK sind uneingeschränkt sinnvoll“
Die medizinischen Anwendungen über die Telematikinfrastruktur laufen nur langsam an. Notfalldaten und E-Medikationsplan auf der Gesundheitskarte sind aber aller Mühen wert, berichtet Hausarzt Dr. Thorsten Klüsener aus Altenberge. Ein Blick hinter die Kulissen eines Feldversuchs.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


