Direkt zum Inhaltsbereich

Versorgungsgesetz

Nutzenbewertung für Medizinprodukte

Medizinprodukte der höchsten Risikoklassen IIb und III, die invasiv eingesetzt werden, müssen in Zukunft wissenschaftlich evaluiert werden. Das sieht der Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vor.

Veröffentlicht:

BERLIN. Mit dem geplanten Versorgungsstärkungs-Gesetz wird auch die Nutzenbewertung von Medizinprodukten realisiert.

Im Prinzip gilt Ähnliches wie bei Arzneimitteln: der Marktzutritt für Innovationen bleibt offen, es gilt grundsätzlich die Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, allerdings in einem kontrollierten Verfahren.

So werden Krankenhäuser verpflichtet, die wegen Einsatzes eines neuen (invasiven) technischen Verfahrens ein NUB-Entgelt (NUB steht für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) beantragen, den Gemeinsamen Bundesausschuss über die wissenschaftlichen Erkenntnisse der neuen Methode zu informieren.

Zwei Wochen nach Eingang der Information ruft der GBA andere betroffene Kliniken sowie den Medizinproduktehersteller zur Vorlage ergänzender wissenschaftlicher Erkenntnisse auf. Diese müssen binnen eines Monats übermittelt werden.

Unter Einbeziehung des IQWiG trifft der GBA binnen drei Monaten eine Bewertung über den zu erwartenden Nutzen, den Schaden oder das Potenzial der neuen Methode.

Anerkennt der Bundesausschuss einen hinreichend belegten Nutzen, kann die Methode weiter zu Lasten der Kassen erbracht werden. Hat das Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) festgestellt, dass die neue Methode mit einer DRG noch nicht sachgerecht vergütet wird, muss eine neue Vergütung vereinbart werden.

Kommt der Bundesausschuss zu dem Ergebnis, dass der Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, aber das Potenzial einer Behandlungsalternative bietet, so muss er über eine Richtlinie zur Erprobung nach Paragraf 137e SGB V entscheiden.

Damit werden Krankenhäuser, die die neue Methode anwenden, dazu verpflichtet, an der Erprobung teilzunehmen. Wer dies nicht erfüllt, bekommt die Leistung nicht erstattet.

Hat die neue Methode nicht das Potenzial einer Behandlungsalternative - insbesondere weil sie schädlich ist -, dann darf keine NUB-Vereinbarung geschlossen werden, und der GBA muss die Methode aus der GKV-Leistungspflicht ausschließen. (HL)

Lesen Sie dazu auch: Medizinprodukte: Wie kommen Innovationen ins System?

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Robert Koch-Institut

Fast jeder dritte Erwachsene hört schlecht

Das könnte Sie auch interessieren
Jugendliche die schon früh, ohne Eltern in die Sprechstunde kommen, werden selbstständiger.

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen

Wie gelingt der Übergang vom Pädiater in die Erwachsenenmedizin?

Frauen erhalten eine andere und meist schlechtere Behandlung als Männer. Sie sind häufiger vom Medical Gaslighting betroffen, insbesondere in der Kardiologie.

© NPS Studio / stock.adobe.com

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Maquet Otesus OP-Tischsystem

© Getinge Deutschland GmbH

Unternehmen im Fokus

Flexible und ökonomische OP-Tischsysteme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Getinge Deutschland GmbH, Rastatt
Abb. 1 Beispiel für eine linksventrikuläre Mikroaxialpumpe

© Quelle: Abiomed Europe GmbH, Aachen

Mikroaxialpumpen bei kardiogenem Schock oder Rechtsherzversagen

Kreislauf unterstützen und Ventrikel entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Abiomed Europe GmbH, Aachen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurodivergenz

ADHS in der Hausarztpraxis: Hinweise für die Diagnostik

Intoxikationen

Pilzvergiftungen: Was ist für Hausärzte relevant?

Lesetipps
Smartphones mit Gemini und Chat-GBT

© Lorenzo Di Cola | NurPhoto / picture alliance

Künstliche Intelligenz

Warum die KI eine Hausärztin fälschlicherweise für tot erklärte

Eine ältere Frau stützt ihr Gesicht mit ihren Händen ab.

© Alexey Klementiev / photos.com

Risikofaktoren im Blick

So spüren Sie eine Post-Stroke-Depression auf

Modell eines Menschen mit Kopfschmerzen.

© Ezar / stock.adobe.com / Generated with AI

Viral bedingte Hirnentzündung

Virologe: „Das Bornavirus ist unser neues Tollwutvirus“