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Oberster Datenschützer bleibt beim Ja zur Karte

NEU-ISENBURG (ger). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat weiter keine grundsätzlichen Bedenken gegen die neue Gesundheitskarte. Das geht aus dem neuen Tätigkeitsbericht hervor, den Schaar jetzt vorgelegt hat.

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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), deren Ausgabe noch in diesem Jahr in der KV Nordrhein beginnen soll, werde sogar dazu beitragen, einige Datenschutzprobleme der alten Krankenversichertenkarte (KVK) zu lösen, heißt es im Tätigkeitsbericht. So sind derzeit auf der KVK Daten zu chronischen Krankheiten wie Diabetes oder auch Angaben zum Sozialhilfestatus des Versicherten ungeschützt gespeichert. Auf der Gesundheitskarte würden diese Daten geschützt und könnten nur gelesen werden, wenn auch ein elektronischer Heilberufeausweis vorliegt.

"Bei der Gesundheitskarte geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit" - diesen Grundsatz bekräftigt der oberste Datenschützer in Deutschland auch im aktuellen Tätigkeitsbericht. Es würden voraussichtlich "noch Jahre vergehen", bis eine elektronische Patientenakte über die eGK zugänglich sei. Diese Verzögerung führe jetzt dazu, dass Krankenkassen und kommerzielle Anbieter mit eigenen Gesundheitsakten auf den Markt kämen, die nicht den strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen der eGK unterliegen. "Patienten sollten besser auf die Einführung der Patientenakte, die durch die eGK ermöglicht wird, warten", empfiehlt Schaar in dem Bericht. Viele Datenschutz-Fragen zu den Gesundheitsakten seien noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

Schaar betonte auch, dass es notwendig sei, dass die Patienten selbst auf die Daten der Karte zugreifen. Dies könnte zum Beispiel über sogenannte E-Kioske in Apotheken oder im Wartezimmer von Arztpraxen erfolgen. Schaar: "Hier werde ich auf eine schnelle Umsetzung drängen, damit nicht provisorische Lösungen zur gängigen Praxis werden."

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