Österreich prescht mit der E-Card vor

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Debatten um die Datensicherheit von ELGA - der elektronischen Gesundheitsakte in Österreich - gibt es zwar auch. Trotzdem sagt der Rollout-Plan: 2013 geht es los.

Von Philipp Grätzel von Grätz

BERLIN. Die nationale Gesundheitsakte in Österreich ("ELGA") soll ab 2013 schrittweise in den Wirkbetrieb gehen. Ein "ELGA-Gesetz" ist zwar noch in der Abstimmung. Die Rollout-Pläne sind aber trotzdem schon sehr konkret.

Die ELGA ist eine elektronische Gesundheitsakte, bei der Patientendaten, die zum Beispiel in Krankenhäusern oder Arztpraxen lagern, über ein staatliches Internetportal zugänglich gemacht werden.

Konkret geht es um Briefe und Befunddaten, aber auch beispielsweise um die aktuelle Medikation. Die Daten lagern dezentral, werden also nur virtuell zusammengeführt. Die Teilnahme ist freiwillig.

Dr. Susanne Herbek, Geschäftsführerin der von Politik und Sozialversicherung gemeinsam gegründeten ELGA GmbH, erläuterte bei der conhIT 2012 in Berlin wesentliche Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte der ELGA.

Generell werden alle Daten verschlüsselt übertragen. Der Patient muss sich beim Zugriff auf das Portal identifizieren, beispielsweise mit seiner E-Card, der österreichischen Version der elektronischen Gesundheitskarte.

Auch andere Zugangswege werden diskutiert, etwa der Einsatz einer Handy-TAN ähnlich wie beim SMS-unterstützten Online- oder Kreditkarten-Banking.

Per E-Card macht der Patient die Daten auch seinen Ärzten zugänglich. Dabei hat er umfangreiche "Opt-out"-Möglichkeiten: Er kann etwa entscheiden, dass bestimmte Behandlungen gar nicht in der Akte erscheinen.

Protokolle für die Patienten

Er kann auch den Zugriff auf die Daten beschränken, entweder komplett oder aber bezogen auf einzelne Anwendungen, etwa die Medikation. Einmal erteilte Zugriffe bleiben außerdem nicht ewig bestehen: Bei Ärzten gebe es eine (natürlich individuell verlängerbare) Frist von 28 Tagen, bei Apothekern von zwölf Stunden bevor das Zugriffsrecht wieder erlischt.

Damit der Patient stets weiß, wer auf seine Daten zugegriffen hat, wird jeder Zugriff obligat protokolliert. Missbräuchliche Zugriffe sollen zudem strafbar sein.

Geht es nach der ELGA GmbH, dann beginnt der Aufbau der zentralen Komponenten der österreichischen ELGA noch in diesem Jahr. Ab 2013 können dann erste Datenbestände punktuell angebunden werden.

In den Jahren darauf wird ELGA sukzessive erweitert. Der derzeit letzte Schritt ist die Einbindung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die für das Jahr 2017 vorgesehen ist.

In Teilen der österreichischen Ärzteschaft wird ELGA - wie schon zuvor die E-Card - stark kritisiert, vor allem mit Blick auf Datenschutzbedenken. Die Bevölkerung stehe dem Projekt dagegen eher aufgeschlossen gegenüber, so Herbek.

In einer Umfrage vom Herbst 2011, als die ELGA-Debatte in Österreich wieder hochgekocht war, sagten nur fünf Prozent, dass sie von vornherein nicht an ELGA teilnehmen wollten. 40 Prozent wollten sich die Sache einmal ansehen, und noch etwas mehr sagten, sie würden auf jeden Fall teilnehmen.

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