Kommentar

PJ und BAföG entkoppeln!

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:

Jungmediziner müssen bei der Planung ihres Praktischen Jahrs eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen. Bin ich bereit, für einen überschaubaren Zeitraum wenig bis gar kein Geld für meine Arbeit zu erhalten — wenn ich dafür etwas lerne? Kann ich hinnehmen, dass meine Ausbilder kaum Zeit haben, sich um mich zu kümmern — wenn ich dafür im Alltagsbetrieb mitschwimmen und dabei viel aufsaugen kann? Traue ich es mir zu, ins kalte Wasser zu springen und mehr Verantwortung zu tragen, als ich eigentlich laut Approbationsordnung in meiner Situation tragen dürfte — weil ich weiß, dass der Stress, den ich während des PJ erlebe, der Berufsrealität entspricht?

Neben dieser persönlichen Bereitschaft, im PJ die Zähne zusammenzubeißen, gibt es auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Denn dass die Miete bezahlt werden muss, ist eben keine Abwägungssache.

Daher ist es an der Zeit, die Aufwandsentschädigung im PJ und den BAföG-Höchstsatz zu entkoppeln. Dann kann jede Klinik selbst festlegen, welcher Betrag ihnen die Arbeit der PJler wert ist. Und die Jungen können entscheiden, ob sie es sich leisten wollen, ihr PJ in einer beliebten Großstadt zu absolvieren, dafür aber ohne Bezahlung nach Hause zu gehen. Oder ob sie doch lieber die zahlende Landklinik vorziehen.

Lesen Sie dazu auch: Junge Ärzte: Als Billiglöhner durchs PJ

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