Urteil
PKV muss Abnehmspritze nur bei Einbettung in Therapiekonzept zahlen
Private Krankenversicherer müssen Abnehmspritzen nicht automatisch bezahlen: Laut LG Nürnberg-Fürth muss unter anderem ein schlüssiges Therapiekonzept vorliegen – und ein Versagen anderer Maßnahmen.








