Persönlichkeitsschutz von Gynäkologen, die abtreiben, gestärkt
KARLSRUHE (mwo). An Abtreibungen beteiligte Ärzte müssen sich nicht alles bieten lassen. Der Vorwurf des "Babycaust" ist strafbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat.