Medizinstudium

Platzvergabe: Vorschlag liegt auf dem Tisch

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden und der Medizinische Fakultätentag legen ein Konzept zur künftigen Auswahl von Studienbewerbern vor.

Veröffentlicht:
Der Masterplan will die Studienplatzvergabe neu regeln. Dazu liegt nun ein Vorschlag vor.

Der Masterplan will die Studienplatzvergabe neu regeln. Dazu liegt nun ein Vorschlag vor.

© fotolia.com

BERLIN. Der Masterplan Medizinstudium 2020 sieht vor, die "Zulassung zum Medizinstudium stärker auf die Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten" auszurichten. Dabei sollen Motivation, soziale und kommunikative Kompetenzen mehr Gewicht bekommen – eine Formulierung mit viel Spielraum, der allerdings eine konkrete Ausgestaltung noch fehlt. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) hat nun gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) ein Modell für ein neues Vergabeverfahren ausgearbeitet und am Freitag vorgelegt.

Darin fordern die Autoren eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Auswahl. Für alle Studierenden solle eine zentrale Auswahlstufe eingerichtet werden, die bei der Stiftung für Hochschulzulassung angesiedelt sein und nach einem Punktesystem arbeiten sein soll. Die Punkte für alle Kriterien sollen summiert eine bundesweite Reihung der Bewerber bilden.

Das sind die Kriterien, nach denen bvmd und MFT die Punkte verteilt sehen wollen:

- Abiturnote (maximal 40 Punkte): Das Notenspektrum des bestandenen Abiturs sollte linear über die Punkteskala abgebildet werden. So bliebe die Abiturnote weiterhin ein maßgebliches Auswahlkriterium.

- Studierfähigkeitstest (maximal 40 Punkte): Er müsse zu einem großen Teil auch nicht schulisches Wissen und Fähigkeiten testen. Die etablierten Tests TMS (Test für Medizinische Studiengänge) und HAM-Nat (Hamburger Naturwissenschaftstest) müssten weiterentwickelt werden. Der Test sollte deutschlandweit angeboten werden.

- Berufspraktische Erfahrung in einem medizinnahen Bereich oder ein staatlich anerkannter Freiwilligendienst (maximal zehn Punkte): Die Höchstzahl von zehn Punkten sollte für eine Tätigkeit von zwölf Monaten vergeben werden, so der Vorschlag. Längere Zeiten sollten nicht berücksichtigt werden, um nicht in Konkurrenz mit anderen Ausbildungsberufen zu treten.

- Situational Judgement Test (SJT) (maximal zehn Punkte) für die Abfrage von aufgaben- und kontextbezogenem Wissen und sozialer Kompetenz.

Das komplette Papier

mit allen Forderungen:

http://tinyurl.com/y8bjogrm

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