Verordnung nicht zugelassener Allergene
Regress wegen Therapieallergenen? BAS lässt Kassen freie Hand
Ärzte zwischen Baum und Borke: Das Bundesamt für Soziale Sicherung überlässt es den Krankenkassen, ob sie wegen der Verordnung nicht zugelassener Therapieallergene Regresse verhängen – oder darauf verzichten.