Verordnung nicht zugelassener Allergene

Regress wegen Therapieallergenen? BAS lässt Kassen freie Hand

Ärzte zwischen Baum und Borke: Das Bundesamt für Soziale Sicherung überlässt es den Krankenkassen, ob sie wegen der Verordnung nicht zugelassener Therapieallergene Regresse verhängen – oder darauf verzichten.

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