Rezeptwünsche dürfen Ärzte nicht einfach erfüllen
KARLSRUHE (fe). Kassenärzte sind verpflichtet, bei ihren Verschreibungen auf das Vermögen der Krankenkassen zu achten. Verstoßen sie dagegen, machen sie sich wegen Untreue strafbar. Dieses aufsehenerregende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2003 ist erst jetzt bekannt geworden.