Richter schränken kostenlose Mitversicherung in GKV ein

KASSEL (mwo). Wer privat für sein Alter vorsorgt, muß möglicherweise aus einer Privatrente eigene Beiträge zur Krankenkasse bezahlen. Eine kostenlose Mitversicherung beim gesetzlich versicherten Ehepartner kommt dann nicht in Betracht, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

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