Sachliche Kritik an Kollegen ist Ärzten erlaubt
MINDEN (juk). Ärzte dürfen sachliche Kritik an der Arbeit ihrer Kollegen üben, ohne dafür von der Ärztekammer gleich gemaßregelt zu werden. Eine Äußerung, die nicht herabwürdigend und fachlich vertretbar sei, falle unter den Schutz der Meinungsgsfreiheit, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Minden.