Recht
Urteil für Ärzte: Arbeit bei privater Beratungshotline ist abhängige Beschäftigung
Aus der ärztlichen Eigenständigkeit bei der Beratung könne nicht auf eine selbstständige Tätigkeit geschlossen werden, so das LSG Celle: Eine Ärztin war in das System des Dienstleisters eingebunden und angestellt tätig.