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Schiffsfonds verlieren Steuervorteile

MÜNCHEN (mwo). Schiffsfonds werden als Geldanlage und Steuersparmodell weniger attraktiv. Mit einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten deutlich verschlechtert. Betroffen sind die Betriebskosten zum Start und - zumindest bei bestimmten Tankschiffen - die jährliche Höhe der Abschreibung.

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Angesichtes der hohen Kosten hochseetauglicher Schiffe wird das Kapital hierfür häufig über eine Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft aufgebracht, an der sich die Anleger als Kommanditisten beteiligen.

Wie der BFH nun entschied, können die Kosten, die für Konzept und Auflegung des Fonds anfallen, nicht gleich zu Beginn komplett als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Entsprechende Verluste können die Anleger daher nicht sofort steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnen.

Rechtsprechung zu Immobilienfonds angewandt

Nach dem Münchner Urteil gehören diese Kosten zu den Anschaffungskosten des Schiffs und sind daher mit dem Schiff über mehrere Jahre abzuschreiben. Der BFH wandte hier seine Rechtsprechung zu Immobilienfonds entsprechend an.

Nach dem Spruch der Finanzrichter müssen Schiffsfonds-Anleger zudem mit einer längeren Abschreibungsdauer und dadurch mit einer geringeren Höhe der jährlichen Abschreibung rechnen - dies gilt zumindest für Doppelhüllentanker.

Az.: IV R 8/10

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