Schulgeld im EU-Ausland ist abzugsfähig
KÖLN (lu). Ärzte, deren Kinder eine Schule im EU-Ausland besuchen, können das Schulgeld unabhängig von der Höhe komplett als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen. Das hat zumindest das Finanzgericht Köln entschieden.