Tips für die Arzthelferin
Schutz für die Patientendaten ohne Lecks und Lücken
Datenschutz und Verschwiegenheit sind Grundpfeiler ärztlicher Behandlung. Patienten müssen sich auf die Verschwiegenheit des Arztes verlassen können. Die ärztliche Schweigepflicht gilt im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiterinnen, also Arzthelferinnen, Medizinisch-technische Assistentinnen und Auszubildende.