Steuerabzug bei Dienstreisen bald einfacher
MÜNCHEN (mwo). Ärzte sollten auch gemischt privat-berufliche Ausgaben anteilig beim Finanzamt geltend machen und gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen. Das ist die Konsequenz aus einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluß des Sechsten Senats des Bundesfinanzhofs (BFH).