Steuerfreie Zuschläge erhöhen Elterngeld nicht

KASSEL (mwo). Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Das galt auch schon vor der entsprechenden Gesetzesregelung, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Veröffentlicht:

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei der Berechnung werden unter anderem "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" berücksichtigt.

Seit 2011 sind steuerfreie Zuschläge davon ausdrücklich gesetzlich ausgenommen. Doch auch davor mussten die Zuschläge nicht berücksichtigt werden, so das BSG.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus