Steuervorteile gelten trotz Verkaufsabsichten
NÜRNBERG (eb). Wer eine unter Denkmalschutz stehende Wohnung zum Verkauf anbietet, dem darf der Fiskus nicht einfach unterstellen, aus dieser keine Einkünfte mehr durch Vermietung erzielen zu wollen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.