Direkt zum Inhaltsbereich

E-Rezept

Störung für AOK-Versicherte ist behoben

Versicherte können sich wieder über die App der AOK in der E-Rezept-App anmelden.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Störung beim E-Rezept für AOK-Versicherte ist behoben, wie das gematik Fachportal mitteilt. Die Anmeldung in der E-Rezept-App über die Versicherten App der AOK steht den Versicherten wieder vollumfänglich zur Verfügung. Für den Fall, dass einzelne Nutzer von iOS Smartphones noch immer Probleme feststellen sollten, wird empfohlen, die E-Rezept App und die AOK App zu löschen und neu zu installieren, so die gematik. (mn)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitales Verfahren zur Verordnung von Hilfsmitteln

E-Rezept: 83 Prozent wollen elektronische Verordnungen auch für Heil- und Hilfsmittel

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kleine konkrete Schritte

So lassen sich Patienten zu mehr Therapieadhärenz motivieren

Lesetipps
Eine Frau liegt entspannt vor dem Meer in einer Hängematte.

© Peera_Sathawirawong / Getty Images / iStockphoto (Symbolbild mit Fotomodell(en))

Dritthäufigste Reiseerkrankung

Reisedermatosen: Wie vorgehen bei den drei häufigsten Tropenparasiten?

KI erleichtert Hackern Angriffe ernorm. Praxen sollten zumindest einmal überlegen, ob sie sich gegen solche Störungen absichern wollen, etwa mit Blick auf den Betriebsstillstand.

© Klaus Ohlenschläger / picture alliance

Für wenige Hundert Euro im Jahr

Warum Ärzte über eine Cyberversicherung nachdenken sollten