Qualitätssicherung

Typ1-Diabetes: G-BA erhöht Anforderungen an strukturierte Versorgung

Neue Leitlinien zur Versorgung von Typ1-Diabetikern veranlassen den G-BA, seine DMP-Vorgaben zu überarbeiten.

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Berlin. Bei seiner Sitzung am heutigen Mittwoch hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Anforderungen an Diagnostik und Therapie im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Das betrifft insbesondere die Eingangsdiagnose, die Stoffwechselselbstkontrolle sowie die Vorbeugung verschiedener Folgeerkrankungen.

Anpassungsbedarf ergab sich laut einer G-BA-Mitteilung nach der Auswertung 28 neuer Leitlinien durch das Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). In strukturierte Behandlungsprogramme seien derzeit 278.500 gesetzlich Versicherte Typ1-Diabetiker eingeschrieben, heißt es weiter.

Im Einzelnen sind folgende Änderungen am DMP Diabetes mellitus Typ 1 vorgesehen (Beschlusstext war bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht):

  • Die Typ1-Eingangsdiagnose soll um den HbA1c-Wert als Glykämiekriterium ergänzt werden. Zudem bei Bedarf um die Bestimmung des C-Peptids zur Unterscheidung zwischen Typ1- und Typ2-Diabetes.
  • Nach schweren Stoffwechselentgleisungen soll künftig auch geprüft werden, ob zur Blutzuckerkontrolle ein Real-Time-Messgerät (rtCGM) einzusetzen wäre. Kinder, Jugendliche sowie Betreuer sollen im Umgang damit geschult werden.
  • Die Vorgaben hinsichtlich regelmäßiger Kontrollen und Informationen zur Vermeidung eines diabetischen Fußsyndroms, Bluthochdrucks oder Parodontitis wurden ebenfalls ergänzt.

Der Änderungsbeschluss muss nun noch vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Er tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals in Kraft. Anschließend müssen binnen eines Jahres die bestehenden DMP-Verträge an die neuen Anforderungen angepasst werden. (cw)

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