Präventionsinstrument Zuckersteuer
„Es geht hier nicht um Käsekuchen, Schokolade oder Vanillepudding“
In Deutschland ist die Sondersteuer auf zuckersüße Erfrischungsgetränke umstritten, auch wenn die Abgabe mittlerweile in mehr als 100 Staaten weltweit erhoben wird. Die Finanzkommission Gesundheit spricht sich klar dafür aus.
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Süßes Flüssiges mit einer Sonderabgabe versehen? Die Finanzkommission Gesundheit kann dem etwas abgewinnen.
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Berlin. Erwartet wurde es, jetzt steht es Schwarz auf Weiß drin in dem Anfang der Woche vorgelegten Bericht der Finanzkommission Gesundheit. Zu den darin aufgeführten 66 Maßnahmen zählen auch höhere Abgaben auf Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Höhere Abgaben auf diese Produkte könnten einen Beitrag zur Krankheitsvermeidung leisten, ist die Expertenkommission überzeugt.
Zum Votum für die Einführung der Besteuerung zuckerhaltiger Getränke heißt es: „Es ist zu erwarten, dass sich die Empfehlung positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, auswirkt, vor allem bei Personen mit einem hohen Konsum zuckergesüßter Getränke. Modellrechnungen prognostizieren allein mehrere Tausend weniger Neuerkrankungen an Typ-2-Diabetes pro Jahr.“
Je nach Zuckergehalt gestaffelt
Der Vorsitzende der Kommission, der Bielefelder Gesundheitsökonom Professor Wolfgang Greiner, stellte bei der Vorstellung des Expertenberichts klar, was es mit dieser Zuckersteuer auf sich habe – und was nicht: „Es geht hier nicht um Käsekuchen, Schokolade oder Vanillepudding, sondern wirklich nur um zuckergesüßte Getränke.“
Wo in der Versorgung sparen?
Vorschläge der Finanzkommission belasten Staat und Patienten gleichermaßen
Die Abgabe soll je nach Zuckergehalt des Getränks gestaffelt sein. Ziel solle sein, „Anreize für Produktrezepte mit geringerem Zuckergehalt zu setzen“, heißt es im Bericht der Finanzkommission.
Und weiter: „Zuckergesüßte Getränke sind ernährungsphysiologisch komplett entbehrlich und fördern wegen der geringen Sättigungswirkung flüssigen Zuckers eine erhöhte Energieaufnahme (…) und (…). Der Konsum führt somit zu einer Zunahme des Körpergewichts und ist mit einem erhöhten Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Karies und Mortalität assoziiert (…). Diese Krankheiten führten zu hohen Kosten im Gesundheitssystem.
Die erwarteten jährlichen Steuereinnahmen aus der Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke schätzen die Experten in den ersten Jahren nach Einführung auf 450 Millionen Euro. Mittel- und langfristig seien Kosteneinsparungen im GKV-System zwischen 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten.
DANK: „Keine Bevormundung“
In den Reihen der Mitgliedsverbände der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) – darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) – liest und hört man die Worte gerne. DANK-Geschäftsführerin Barbara Bitzer sagt: Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf Getränke nehme Hersteller in die Pflicht, senke langfristig Kosten in Millionenhöhe im Gesundheitssystem und schütze die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Und weiter: „Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zeigen einmal mehr, dass eine Zuckersteuer keine Bevormundung oder Entmündigung der Verbraucher und Verbraucherinnen ist, sondern Teil einer verantwortungsvollen Gesundheits- und Präventionspolitik.“
Der Vorschlag der Experten dürfe daher „nicht in der Schublade“ verschwinden, sagt Bitzer, die auch Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft ist. „Was es jetzt braucht, ist ein klares Bekenntnis der Politik für mutige Präventionspolitik – auch gegen den Willen der Industrie.“ (hom)














