Übergangsfrist für Schwerpunkte läuft aus
STUTTGART (reh). Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Schwerpunkt noch nach alter Weiterbildungsordnung (WBO) abschließen wollen, müssen sich sputen. Bis zum 30. April müssen sie die Zulassung zur Prüfung beantragt haben, darauf weist die Landesärztekammer Baden-Württemberg hin.