Unberechtigt gekündigt - Lohn ist nachzuzahlen
MAINZ (dpa). Ein Arbeitgeber muß bei einer unberechtigten Kündigung dem Mitarbeiter grundsätzlich den vollen Lohn nachzahlen. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.