Unfallversicherung ist in jetziger Form Rechtens
KASSEL (mwo). Ärzte müssen ihre Angestellten weiterhin in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Denn das Monopol der Berufsgenossenschaften ist rechtmäßig, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigt hat.


