Oberlandesgericht Karlsruhe
Urteil: Ärzte mit Anspruch auf VBL-Rente müssen diese beantragen
Wer seinen Anspruch auf eine Betriebsrente im öffentlichen Dienst geltend machen will, muss rechtzeitig einen Antrag stellen, eine automatische Auszahlung gibt es nicht. So das Oberlandesgericht Karlsruhe.


