Notdienst
Urteil: Notfall-Strukturzuschläge für Krankenhäuser nur mit Bereitschaftsdiensten
Eine Einrückzeit von nur 30 Minuten ist als Vorgabe für eine Rufbereitschaft in Kliniken unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Hannover entschieden, die Revision gegen das Urteil war zurückgezogen worden.


